Die Diskussionen um die dringend notwendige Urheberrechtsnovelle und ihre Lagerbildung zeigen deutlich, dass über einen Kamm geschoren werden soll, was nicht über einen Kamm passt.
Es gibt in der Tat mehrere Arten Urheber, die auf Grund ihrer unterschiedlichen Interessen grundsätzlich unterschiedliche Anforderungen an ihren gesetzlichen Schutz stellen.
Auch, wenn der Begriff des „geistigen Eigentums“ zu Recht umstritten ist, müssen Urheber auch auf einen Schutz ihrer Werke vor arttypisch zu erwartendem Missbrauch rechnen können.
„Der Netzgemeinde“ a.k.a. „den Piraten“ wird gemeinhin unterstellt, alles umsonst haben zu wollen. Befeuert wird das u.a. durch (frühere) Aussagen aus der Piratenpartei, dass Schutzrechte für Urheber am besten 10 Jahre nach der Veröffentlichung verfallen und die Werke gemeinfrei werden. Dieser Vorstoß führte – auch bei überzeugten Pirat/inn/en zu Widerspruch.
Wer sich die gesammelten Gedanken der Piratenpartei zum Urheberrecht mal genau ansieht, der erkennt, dass es eben nicht um eine Gratiskultur geht.
Sie bemängeln vielmehr die Allmacht der Verwertungsindustrie – also der Plattenlabels, Filmstudios, Buch- und Zeitungsverlage. Diese definieren, was auf den Markt kommt, zu welchem Preis, in welcher Form und für welchen Zeitraum.
Die aus kommerziellen Gründen künstlich geschaffene Knappheit beschränkt die kulturelle Vielfalt, was ausschließlich zu Lasten der Urheber und der Konsumenten geht.
Soweit sind die verschiedenen Urhebertypen in ihren Interessen gleich.
Ebenfalls allen Urhebern gleich ist der Wunsch, keine Buyout-Verträge abschließen zu müssen, weil es keine Verwerter gibt, die weniger als ein ausschließliches Verwertungsrecht in allen heutigen und zukünftigen Verwertungsformen für jetzt und immerdar fordern. Um diese Unsitte auszumerzen bedarf es einer gesetzlichen Regelung, denn der Markt regelt es offenkundig nicht.
Die konkreten weiteren Forderungen weichen je nach Werks- und daher Urhebertyp ab.
Wissenschaftliche Publikationen
Wer wissenschaftlich arbeitet hat großes Interesse an der Veröffentlichung seiner Ergebnisse. Publikationen sorgen für Resonanz, Reflexion der Arbeiten und Fortführung der Forschung.
Und für einen guten Namen des Publizierenden. Der lebt zwar nicht von den Publikationen, aber er benötigt sie und damit ihre Verfügbarkeit als Investition in seine berufliche Zukunft.
Forschungsprojekte sind oft zeitlich befristet – nach Projektende suchen die Teilnehmer neue Projekte, und wenn ihre Qualifikation durch Publikationen schon nachgewiesen ist, müssen sie sich gar nicht mehr bewerben, sondern werden selber gesucht.
Doch auch Fachverlage wollen die Nutzungsrechte für Publikationen im Buyout bekommen – exklusiv und auf immer und ewig, auf die Gefahr hin, dass ein nicht mehr aufgelegtes Fachbuch zur Verknappung des enthaltenen Wissens und Rufs des Autors führt.
Das macht die Forderung verständlich, dass die Schutzfrist des Urheberrechts, die dieses und die abgeleiteten Verwertungsrechte in Deutschland derzeit bis 75 Jahre nach dem Tod des Urhebers ausdehnt, spätestens 10 Jahre nach der Erstveröffentlichung enden solle.
Das ist eine für Wissenschaftler verständliche Forderung: Der Verlag hat an meiner Veröffentlichung verdient, jetzt soll die Erkenntnis wieder Gemeingut werden, damit die Wissenschaft weiterkommt. Denn – wie gesagt – Wissenschaftler leben nicht von der Publikation ihrer Ergebnisse, aber sie leben für ihre leichte Verfügbarkeit. Das Problem ist also nicht das Recht des Urhebers an seinem Werk – also das Urheberrecht – sondern die ausufernd geforderten Nutzungsrechte der Verlage.
Schriftsteller
Wer Belletristik schreibt hat im Normalfall ein großes Interesse daran, dass die Schutzrechte wenigstens bis zum eigenen Tod gewahrt bleiben. Er lebt eben nicht von Forschungsaufträgen, sondern davon, dass er die eigenen urheberrechtlich geschützten Werke vermarktet. Das kann er auch heute noch nicht im Alleingang, er benötigt dazu Verlage.
Diese haben jedoch in den letzten Jahrzehnten ihre ursprungliche Rolle als Dienstleister der Urheber und Venturekapital-Geber abgelegt und sind zur herrschenden Macht geworden.
Schrifsteller fürchten natürlich, dass eine Schutzfristverkürzung ihnen die wirtschaftliche Grundlage stiehlt. Hingegen würde ein Schutz vor Buyout-Klauseln im Vertrag ihnen die Möglichkeit geben, von Verlagen nicht mehr verlegte Werke zurückzuziehen oder beispielsweise die Filmrechte selber zu vermarkten.
Journalisten
Ich kenne das Problem selber: Man schreibt was und bekommt Geld für das Recht einer Zeitung, den Text zu veröffentlichen. Das Thema ist ein Dauerbrenner, daher bringt die Zeitung den Text in einem Sonderheft nochmal und der Verlag druckt ihn in den beiden Schwesterheften nochmal gekürzt, um ihn schließlich vom Redakteur mit einem anderen Artikel von einem anderen Autor vermischen zu lassen, damit für die Website auch ein passender Text vorhanden ist.
Das hat mehrere zielich dumme Auswirkungen:

  • Früher konnte ich die grundlegenden Texte mit zeitlichem und räumlichem Abstand und mit individuellen Anpassungen mehreren Verlagen verkaufen
  • der Verlag mit dem ausschließlichen Nutzungsrecht Verdient durch meinen Text mehr, als ich absehen konnte, ohne, dass ich nachverhandeln kann
  • Es werden schnell sinnentstellte Versionen ohne meinen „Segen“ veröffentlicht, die im Zweifel an meinem Ruf kratzen

Matthias Spielkamp hat sich sehr lesenswert zu diesem Thema mit dem Handelsblatt überworfen und zeigt, warum freie Journalisten unzufrieden sind. Rechtsanwalt Thomas Stadler bringt es auf den Punkt:

Es ist nicht das Internet, sondern es sind die Verlage, die nicht angemessen bezahlen. Was hier helfen würde, wäre ein weiterer Ausbau des Urhebervertragsrechts zugunsten der tatsächlichen Urheber, damit Knebelverträge wie die des Handelsblatts endlich der Vergangenheit angehören. Entsprechend effektive gesetzliche Regelungen hat die Verlagslobby aber bereits vor 10 Jahren erfolgreich zu verhindern gewusst.

Komponisten, Musiker
Einiges, was diese Urheber angeht, hab ich im Offenen Brief an Sven Regener schon vor ein paar Tagen gesagt.
Konzerte als solide Einnahmequellen anzunehmen halte ich bei Popmusik für nicht realistisch. Wichtig für Musiker (sowohl die Komponisten als auch die ausführenden Künstler, sofern diese nicht identisch sind) ist aber auch das Ende der Knebelverträge, gegen die auch Superstars protestieren.

Die Anforderungen der verschiedenen Urhebertypen sind unterschiedlich, aber ihre Probleme sind ähnlich. Oder, um es nochmal mit Matthias Richel zu sagen: Das Urheberrechte ist (nicht) das Problem.
Das Problem ist das Verwertungsrecht und die Art, wie es ausgeübt wird.

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