Journalist
Im Netz verfangen
Stiften Softwarefahnder zu Straftaten an?
»Softwarefahnder« einer Münchner Anwaltskanzlei haben in den letzten Jahren Hunderte von Adressen aus Kleinanzeigen in Computerzeitschriften gesammelt und in der Folge fingierte Briefe versandt. Wer auf die darin enthaltenen scheinheiligen Softwaretauschangebote einging, erhielt nicht etwa den avisierten freundlichen Dankesbrief eines 16jährigen Mädchens, sondern eine Abmahnung des Rechtsanwalts Günter Freiherr von Gravenreuth, die Anwaltskosten bis zu einigen tausend Mark enthielt. Sind solche Methoden vertretbar?