Gerade läuft in Hannover die CeBIT und auch dort ist DE-Mail wieder ein Thema. Aktuell startet die T-elekom ihr DE-Mail-Angebot in der ersten Phase für Firmenkunden.
Also ein guter Zeitpunkt, sich nochmal vor Augen zu halten, was DE-Mail ist und wer den Benefit davon Vorteile hat.
DE-Mail soll zur Umsetzung einer EU-Richtlinie das verbindliche und vertrauliche Versenden von Dokumenten und Nachrichten über das Internet ermöglichen. Das ist zunächst wichtig, denn der juristische Schriftenbegriff wure zwar inzwischen auch auf digitale und nichtkörperliche Schriften ausgeweitet, aber in der geschäftlichen und behördlichen Kommunikation ist oft der gerichtsfeste Nachweis des Inhalts und des Erhalts eines Schreibens erforderlich.
Daran hapert es bei eMails: Man kann zwar Empfangsbestätigungen anfordern, die zum normalen Simple Mail Transfer Protocol (SMTP) gehören, aber der Empfänger hat die freie Wahl, diese zu erteilen oder abzulehnen. Das macht die Verwendung von Mails im Geschäftsverkehr immer dann heikel, wenn es – am Ende vor Gericht – um Inhalt oder Zugang einer Willenserklärung geht.
Aber ist es in der Kohlenstoffwelt anders?
Briefe müssen nicht ankommen. So steht z.B. im §41 Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgeseztes NRW:

Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Ein Verwaltungsakt, der im Inland oder in das Ausland elektronisch übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Absendung als bekannt gegeben. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.

Das heisst: Schickt die Behörde mir einen Bescheid und ich behaupte, er sei nicht angekommen, liegt die Beweislast bei der Behörde.
Sie kann mir nun ein Einschreiben schicken – da kann sie den Zugang anhand des Zustellungsvermerkes nachweisen.
Wenn denn der Empfänger oder ein Bevollmächtigter angetroffen wurde. Ist das nicht so, wirft der Briefträger die Benachrichtigungskarte in den Briefkasten und nach einer Woche geht das Einschreiben an den Absender zurück.
Ein Bescheid oder ein sonstiges Schreiben gilt als zugegangen, wenn es so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser regelmäßig davon Kenntnis nehmen kann. Ob er den Brief liest, ihn wegschmeißt oder das Katzenklo damit auslegt spielt für den Absender keine Rolle mehr.
Genau das passiert bei nicht abgeholten Einschreiben nicht: Sie waren nie im Machtbereich des Empfängers.
Auch das Einwurfeinschreiben, bei dem der Briefträger den Einwurf des Umschlags in den Briefkasten dokumentiert, ist nicht immer geeignet, den Zugang eines Schreibens zu belegen. Einmal arbeitet die Post nicht immer sauber und wie hier dokumentiert, mangelt es schonmal an einem lesbaren Datum auf dem handschriftlichen Zustellvermerk. Ich hatte einmal ein Einwurfeinschreiben an eine Firma mit Postfach geschickt, die wohl gerade in Betriebsferien war: Der Zugang des Schreibens wurde mir nicht nach Einlegen ins Postfach, sondern nach Entnahme aus demselben bestätigt. Dazwischen lagen fast drei Wochen, was die Fristsetzung im Schreiben wertlos gemacht hat.
Selbst an der Arbeitsqualität der Briefträger wird offenbar von einzelnen Richtern kein gutes Haar gelassen, und so gibt es mehr als ein Urteil, in dem angezweifelt, wird, dass Briefträger Einwurfeinschreiben wirklich immer durch die richtigen Schlitze werfen. Angesichts der Fehlzustellungen allein in meinem Briefkasten ein nachvollziehbares Urteil.
Zumal die Vielzahl von Menschen in der Transportkette zu lustigen absurden Fehlern führen kann.
Auch die Zustellung per Fax zieht nicht immer. Zwar gilt der Anscheinsbeweis, dass ein Fax zugegangen ist, wenn der Absender ein entsprechendes Faxprotokoll nachweisen kann, aber den heutigen Normalpapierfaxen und Multifunktionsgeräten ist es ein Leichtes, ein solches Protokoll zu fälschen, genauso, wie der Inhalt des Schreibens durch das Versandprotokoll genausowenig bewiesen ist, wie durch einen Einschreibebeleg. Zweifel zu erzeugen, der den Anscheinsbeweis widerlegt, ist gar nicht so schwierig. Und tatsächlich habe ich mal von der Firma aus per Fax ein nerviges Abo gekündigt und der Empfänger wedelte mit einem leeren Blatt, das aus dem Fax gekommen sei (ja, ich gebe zu, wenn ich parallel mit den Kollegen aus der Poststelle quatsche kann es passieren, dass ich das Blatt falschrum in den Einzug lege und es nicht bemerke, aber vor Gericht hätte ich ein Faxprotokoll und das Schreiben vorweisen können!).
Im Endeffekt heisst das: Lediglich die Zustellung per Gerichtsvollzieher gibt den Parteien die Sicherheit, dass ein bestimmtes Schreiben zu einem bestimmten Zeitpunkt bei einem bestimmten Empfänger zugegangen ist.
Für lautere Absender mit dubiosen Empfängern ist das von Nachteil, für lautere Empfänger dubioser Schreiben aber gut. Man kann es halt nicht jedem recht machen.
DE-Mail will besser sein als die Post, denn

  • die Zustellung der Mail ins Postfach des Empfängers wird dokumentiert
  • das Öffnen der Mail durch den Empfänger wird dokumentiert
  • dabei wird über einen Hashcode der Inhalt der Mail dokumentiert
  • die Kommunikation wird verschlüsselt
  • die Identität aller Teilnehmer ist gerichtsfest überprüft
  • der Zugang ist nach heutigem Stand der Sicherheitstechnik nur durch Besitz z.B. eines Tokens und Kenntnis z.B. eines Passwortes möglich

Das klingt erstmal gut. Doch positive Aspekte wir die verschlüsselte Kommunikation sind weniger als Feigenblätter, denn verschlüsselt ist eben nur die Kommunikation zwischen dem Webbrowser des Teilnehmers und dem Server seines DE-Mail-Providers. Die Mails werden wieder unverschlüsselt gespeichert – und sind damit nicht sicherer als bei einem beliebigen FreeMail-Provider mit HTTPS.
Gerade die unverschlüsselte Speicherung meiner Mails bei einem zertifizierten und quasistaatlichen Provider mit dem hoheitlichen Status eines „Beliehenen“ macht mich unsicher, ob ich das will.
Im letzten Jahr lasen die Geheimdienste 37 Millonen Mails, nachdem sie diese anhand von Schlagworten aus dem gesamten Mailverkehr von sicher einigen Milliarden Mails herausgepickt hatten.
Wie schnell man auch in Deutschland durch den Gebrauch „falscher“ Worte in den Focus von Ermittlungen geraten kann, zeigt der hinreichend bekannte Fall von Andrej Holm, der durch den Gebrauch des Wortes „Gentrifizierung“ als Mitglied der Militanten Gruppe „erkannt“ wurde – völliger Blödsinn, wie den Ermittlern auch hätte klar sein müssen.
Will ich meine persönlichen, intimen, privaten Mails vor diesem Kontext wirklich unverschlüsselt einer quasistaatlichen Providerinfrastruktur anvertrauen und den interessierten Diensten auf dem Silbertablett servieren lassen?
Dazu das Problem mit den „Zustellbestätigungen“. Ich habe bei DE-Mail augenscheinlich keine Chance, ein Schreiben abzulehnen. Das Schreiben des Abmahnanwaltes, weil ich in hier im Blog „Jehova“ geschrieben habe, ist mit Einlieferung in mein DE-Mail-Postfach genaus in meinem Herrschaftsbereich angekommen, wie die dubiose Mahnung wegen einer Bestellung, die ich nie getätigt habe.
Bislang konnte ich derartige Schreiben, die als normale Briefe eingingen, erstmal ignorieren – beziehungsweise nicht darauf reagieren und schonmal googlen, was für Erlebnisse andere Menschen mit derartigen Schreiben hatten. Phantasierechnungen mit Mahnungen darauf gab und gibt es auch in der Kohlenstoffwelt immer wieder und am besten wartet man nach dem ersten Schreiben, ob noch was nachkommt. Die meisten derartigen Betrüger schießen mit sehr vielen Schreiben in den Busch und treffen immer einen kleinen Prozentsatz von Menschen, die tatsächlich zahlen. Alle andern werden nicht weiter belästigt.
Bei DE-Mail muss ich mich mit derartigen Schreiben befassen, denn ihr Zugang ist nachgewiesen, was ganz neue Betätigungsfelder für Betrüger schafft.
Denn die Mail gilt erstmal auch als zugegangen, wenn ich drei Wochen auf den Malediven bin und nicht online gehe, oder wenn mein PC kaputt ist oder wenn ich nach einem Unfall im Krankenhaus liege.
Auch in diesen Zeiträumen gehen Schreiben in meinem DE-Mail-Postfach ein und gelangen in meinen Machtbereich, weshalb man typischerweise nach Ablauf eines Werktages davon ausgehen kann, dass ich sie zur Kenntnis hätte nehmen müssen. Wie bei einem Einschreiben, das ich angenommen habe. Bloß ist das Annehmen eines Einschreibens eine positive Handlung meinerseits, das Empfangen im DE-Mail-Postfach nicht. Das empfängt auch „rechtsgültig“ Schreiben an mich, wenn ich schon tot bin.
Sicherlich gibt es solche Fälle auch mit Post auf Altholz. Aber der Unterschied zwischen einem Einschreiben, das ich nicht abholen kann und deshalb zurück an den Absender geht, und einem Einschreiben, das ich nicht ablehnen kann und dessen Fristen erstmal zu Laufen beginnen, liegt auf der Hand.

Einwurfeinschreiben oder vom Gerichtsvollzieher in meiner Abwesenheit zugestellte Dokumente kann mir die nette Nachbarin ans Krankenbett bringen oder durch meine Verwandten bearbeiten lassen – um auf mein DE-Mail-Postfach zuzugreifen müsste ich ihr den Besitz eines Gegenstandes (z.B. eines Tokens) und die Kenntnis meines Passwortes zugestehen.
Damit kann sie nicht nur meine Post abholen, sondern auch in meinem Namen rechtsverbindliche DE-Mails abschicken – die Verantwortung für alles, was mit Besitz des Tokens und Kenntnis des Passwortes geschieht, trage ich als Postfachinhaber!

Da geht DE-Mail meiner Meinung nach weit an Lebenssachverhalten vorbei, die bei jedem von uns jederzeit eintreten können.

Kategorien: Allgemein

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Publicviewer
12 Jahre zuvor

Sehr guter Beitrag…
Danke nochmal…:-))

[…] WARNUNG: Unter Umständen denken Sie daran, De-Mail zu ordern. Ich rate aus Gründen ab, die den Rahmen dieses Beitrags sprengen würden. Mehr zum Beispiel hier. […]