moblog.bf246d53Und noch ein Klopper aus der RP-Online.

Das muss ja heiss her gegangen sein, wenn die 36jähren während ihrer
Verhaftung ihren Schwager ersticht – oder hab ich das was mistverstanden?
Verständlicherweise hatte das Opfer keine Möglichkeit, auf die Tat zu
reagieren, denn schließlich ist man tot, wenn man erstochen ist, und das
schränkt die Reaktionsfähigkeit nicht unbeträchtlich ein.

Was aber eine hintertückische Tat sein soll bleibt offen – insbesondere,
in welchem Strafgesetzbuch Hintertückischkeit Tatbestandsmerkmal des
Mordes ist.

Kategorien: Allgemein

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