Im Moment werde ich durch die Klarnamendiskussion auf Google+ an die Gute Alte Zeit erinnert, als Computernetze nur von Nerds bevölkert wurden. Seit dem ist alles etwas komplizierter geworden.
In der ersten Hälfte der 1990er war ich in mehreren Computernetzen online. Also quasi, das waren nämlich Mailboxnetze, die Mails und Forennachrichten nachts per Telefonanruf in Pushing- und Pollingwellen verbreitet haben. Offline-Netze sozusagen.
Obwohl in den rein lokalen Mailboxen die meisten User unter Pseudonymen unterwegs waren, war es in den Netzen damals Usus, den Realnamen zu offenbaren. Zumindest im internationalen FIDO-Netz und dem ComLink bzw. /CL. Der Grund war simpel: Die Netzressourcen waren wirklich knapp und wurden von idealistischen Sysops bereitgestellt, da wollte man Trollereien tunlichst vermeiden. Was die echten Trolle aber nicht daran hinderte, trotzdem aktiv zu werden.
Obwohl – oder gerade weil? – die Realnamen bekannt waren, gab es reichlich Teilnehmer, die eine besondere Funktion vieler sogenannter „Pointprogramme“ – der Offline-Reader für die Netze – nutzten. XPoint (Crosspoint, sehr schöne Software, die viele Netze unter einer Oberfläche versammelte) zum Beispiel unterstützte sie: Das Posten ohne Angabe der realen Uhrzeit. Damit sollte verhindert werden, dass der Staatsschutz/der BND/die Kripo/Einbrecher und andere böse Buben anhand der Uhrzeiten der Postings Bewegungsprofile herstellen konnten.
Ein Freund von mir wollte im /CL statt seines Vornamens seinen Spitznamen benutzen – der Nachname blieb gleich und durch die gleichen Anfangsbuchstaben von Vor- und Spitznamen passte sogar die Mailadresse auf beide Varianten. Es ging ihm nur um den Anzeigenamen und darum, dass sogar die Familie ihn mit dem Spitznamen rief, also kaum jemand den amtlichen Vornamen kannte.
Es wurde ihm mit Verweis auf die /CL-Statuten nicht erlaubt.
Er verwies auf padeluun, über dessen Namen auch regelmäßig diskutiert wurde. padeluun jedoch (oder //padeluun, wie er sich damals in der Mailsignatur schrieb) schlüpfte durch eine Lücke der /CL-Statuten. Die besagten, dass man unter jedem Namen, der im Personalausweis oder Reisepass steht, arbeiten kann – und er hatte den Künstlernamen längst in seine Papiere aufnehmen lassen.
Rund 20 Jahre später ist das Vorzeichen um 180° gedreht.
Wenn Facebook und Google+ mit exakt den gleichen Argumenten wie damals eine Realnamenplicht vorschreiben wollen, wird dagegen genauso gewettert, wie andererseits Kontrollverlust bzw. Post Privacy-Befürworter keine großen Geheimnisse aus ihren Lebensumständen machen.
Der Platz der Netze im realen, täglichen Leben hat sich rapide verändert.
Das eine Internet ist viel unterschiedlicher bevölkert, als die Mailboxnetze es damals waren. Für immer mehr Menschen ist es alltäglich, sich „im Netz zu bewegen“, und sie wollen dabei möglichst den Komfort haben, den sie auch in der Kohlenstoffwelt haben: Sie wollen ohne Namenstag über ihrem Kopf in den Supermarkt gehen und schnell die Toilette des Burgerbräters benutzen, ohne dort etwas verzehren zu müssen oder hinterher eine Rechnung zugeschickt zu bekommen, weil ihre Identität und dass sie dort nichts konsumiert hatten nachträglich ermittelt werden kann,
Anonymität ist in 95% aller Alltagsgeschäfte die Regel. Wenn ich am Kaffeeautomaten im Büro einen Kaffee ziehe brauche ich mich dem Automaten gegenüber nicht zu identifizieren und ohne DNA-Analyse wird es schwierig, den eingeworfenen Münzen anzusehen, dass sie von mir sind.
Es gibt viele Rechtsgeschäft von Belang, die aus guten Gründen nicht anonym ausgeführt werden können. Aber bei den meisten ist es egal. Es ist der FAZ egal, ob ich sie kaufe oder mein Nachbar, Hauptsache sie wird bezahlt.
Das Internet, in dem viele Angebote über Reklame finanziert werden, hat nun Begehrlichkeiten geweckt. Personenprofile sollen Reklame individueller machen. Die Anonymisierungsmöglichkeiten der Browser haben zu einer Art Wettrüsten mit der „Profilindustrie“ geführt.
Dieses Bedürfnis nach Anonymität hat sogar der in Sachen Internet oft etwas träge deutsche Gesetzgeber verstanden und im §13 Abs. 6 des Telemediengesetzes vorgeschrieben:

Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren.

Jetzt wehren sich Google und Facebook genau dagegen, und das mit einem Argument, das schon in den frühen 1990ern widerlegt wurde – viel schlimmer noch: auf /CL und im FIDO-Netz schwirrten die ersten 419er-SCAM-Bettelbriefe öffentlich durch die Foren und mussten von den Admins und Sysops per Kill-Posting wieder global gelöscht werden.
Selber nutze ich seit über 15 Jahren kaum noch Pseudonyme, aber wenn ich es tu, dann aus gutem Grund. Manchmal ist es gerade gesellschaftlich wichtig, seine Identität zu verschleiern, und dazu muss man kein Whistleblower sein.
Beratungsangebote und Selbsthilfegruppen können ohne Pseudonyme nicht existieren. Ihre Angebote würden Google und Facebook aus ihren sozialen Netzen aussperren, wenn Teilnehmer sich nicht unter Pseudonym an sie wenden könnten.

Ohne Pseudonyme wird der Nutzen der Nutzen von Social Media eingeschränkt. Pseudonyme sind erforderlich, damit die Passanten in den Social Media, die nicht als Protagonisten oder Meinungsführer agieren wollen, sondern nur rezipieren, was andere sagen, weiter Passanten bleiben. Die Argumentation der Dienstebetreiber ist da auch nicht nachvollziehbar:
Wenn Google und die Zuckerbergs echte Realnamen haben wollen, müssen sie mit PostIdent oder einem ähnlichen Dienst alle prüfen. Aber wieso? Durch Cookies und Mailadressen können sie ja sowieso alle Bewegungen einer Person zum Profiling zusammenführen. Da spielt es doch sowas von keine Rolle, ob der Sascha wirklich Lobo mit Nachnamen heisst – Hauptsache, die Werbung ist zielpersonenbezogen.


Nachtrag
Ich wusste, dass ich es noch irgendwo habe, und jetzt hab ichs im Archiv gefunden. Eine der ersten Beleidigungsklagen. FIDO-Netz, Realnamenzwang. Was hat es gebracht? Nichts. Nur Diskussionen über das Für und Wider.



===========================================================
* Forwarded by Karin Janssen (2:2433/401.46)
* Area : MAILBOXRECHT.GER
* From : Karin Janssen@2:2433/401.46
* To : Alle
* Subj.: Zukunft von FidoNet
* Date : 18.02.96
===========================================================

Hallo an alle,
manch einem wird noch bekannt sein, dass es im Herbst vorigen Jahres dazu kam, dass ein Fido-Node einen anderen Fido-Node wegen Beleidigung in einem Fido-Echo angezeigt und Strafantrag nach 185 gestellt hat.

Detlef Nick informierte darueber in der NODE_ORG.024. In diesem Zusamenhang wurde unter anderem geaeussert, dass man sich bei einem eventuellen Richterspruch Gedanken machen muesse, ob, bzw. wie entsprechende Fido-Echos weitergefuehrt werden sollen, in denen vorrangig ein "anderer" Umgangston als gegeben vorausgesetzt wird.

Vergangen Montag fand nunmehr vor dem Amtsgericht in Rheinbach die Verhandlung im Rahmen eines Strafverfahrens nach  185 statt.

Ich habe persoenlich an dieser Verhandlung teilgenommen und moechte nunmehr auf diesem Wege darueber informieren, aber auch dazu anregen, dass sich jeder Einzelne mal Gedanken darum macht, wie etwaige
Auswirkungen auf das FidoNet zu sehen sind. Im Grossen und Ganzen handelt es sich um ein Gedaechtnisprotokoll und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollstaendigkeit, aber ich hoffe, die Kernaussagen schon richtig wiedergeben zu koennen.

Jetzt aber erst mal zur bereits angesprochenen Verhandlung.

Ich werde jetzt bewusst Namen rauslassen, da mir die Sache an sich wichtig ist, und nicht, ob der verklagte Node dies nun verdient habe oder nicht. Im Vorfeld hatte der Beklagte in einer ersten Stellungnahme wahrheitsgerecht dargestellt, dass die Echo-Mail, in der die Beleidigung geaeussert wurde auch von ihm geschrieben wurde.

Festzustellen bleibt erst mal, dass die Staatsanwaltschaft sich hier eingeklinkt hat und hier also die Wahrung des oeffentlichen Interesses bekundet wird.

Dieser verlas zu Beginn die Klageschrift, wobei die besagte Mail, die der Beklagte an die Klaegerin schrieb Wort fuer Wort zitiert wurde. Das Wort "Message" verunsichterte ihn. Mit dem zitieren des Headers hoerte man schon leichte Stolperer heraus. Beim Subject kam folgendes: "Subjekt: RE: - wobei ich jetzt nicht weiss, was das bedeuten soll - Berliner Schnepfe". (Das ist jetzt fast woertlich zitiert!)

Mehr war im Laufe des Prozesses von Seiten des Staatsanwaltes nicht mehr zu vernehmen.

Der Anwalt des Beklagten, Herr Rechtsanwalt Stroemer versuchte darzulegen, unter welchem Hintergrund diese Mail geschrieben wurde, versuchte ueberhaupt klar zu machen, dass es in diversen Foren innerhalb der DFUe einen gewissen Sprachjargong gaebe, der diese Beleidigung relativieren koenne.

Der Richter konterte damit, dass auch in solchen Foren Beleidigungen nur erlaubt seien, wenn es eine Einwilligung in eine Rechtsgutverletzung geben wuerde. D.h. jeder Teilnehmer muesse vorab erklaeren, dass er damit einverstanden ist, eventuell beleidigt werden zu koennen. Eine solche Einwilligung sei von der Klaegerin nicht abgegeben worden.

Ein erneuter Vorstoss, auf eine eigene Kulturwelt innerhalb der Kommunikationnetze hinzuweisen, wurde mit der spoettischen Bemerkung des Richters quittiert, dass das ja wohl kein Aushaengeschild fuer diese Art der Kommunikation sein koenne.

Der Versuch, klar zu machen, dass speziell in der CHAUVI.GER das Wort "Schlampe" zum Umgangston gehoere, und dass in diesem speziellen Fall die Teilnehmer dieses wissen und der Hinweiss, dass dies nicht beleidigend vom Angeklagten gemeint sei und deshalb auch in Anfuehrungszeichen stehe, wurde mit einer weiteren klaren Aussage des Richters quittiert:
Das Worte 'Schlampe' ist in der Rechtssprechung eine klare Herabsetzung der Ehre. Dabei spielt es keine Rolle, ob es mit oder ohne Anfuehrungszeichen geschrieben sei.

Als naechstes unternahm Herr Stroemer den Versuch, klar zu stellen, dass es sich bei der Person der Klaegerin um ein Art Pseudonym eines anderen an der Diskussion beteiligten handle und er der eigentlich Angesprochene sei, dass der Beklagte also ein Spiel, dass von diesem Node mit diesem Namen gespielt wurde nur fortsetzen wuerde.

Richtig, auch hier hatte der Richter klare Einwaende: In diesem Brief wuerde eine direkte Ansprache an die Klaegerin erfolgen. Daher sehe er keinen Grund, hier eine andere Person in irgendeiner Weise mit beruecksichtigen zu koennen.

Ganz klar gab der Richter zu verstehen, dass es im vorliegenden Fall einen Absender und einen Empfaenger gaebe, beide Personen seien identifizierbare Personen, es gaebe den Straftatbestand der Beleidigung nach  185 und der Strafantrag sei fristgerecht gestellt worden. Das seien die Tatsachen, daran wuerde er sich eben auch halten.

Herr Stroemer versuchte dann, darauf hinzuweisen, dass eine Strafverfolgung wie in diesem Falle ungeahnte Auswirkungen haben wuerde, die eben in einer Vielzahl von aehnlich gelagerten Prozessen fuehren koennte.

Der Richter aeusserte ganz klar, dass diese Verhandlung in seinen Augen eine Einzelsache sei, also kein Exempel und daher wuerde auch keine Prozesswelle zu befuerchten sein. Er geht ganz klar davon aus, dass sich das Verhalten der User in Kommunikationsnetzen aendern sollte.

Als letztes wurde versucht zu verdeutlichen, dass die technischen Gegebenheiten innerhalb der Kommunikationsnetze jeden Spielraum lassen wuerden, unter jedem beliebigen Namen eine entsprechende Mail schreiben zu koennen.

Auch hier blockte der Richter ganz klar ab. Ein Hinweis darauf, dass der Absender fraglich sei, ziehe nicht.

Es erfolgte ein Vorstoss von Herrn Stroemer in die Richtung, dass eben bei diesem neuen Medium der Kommunikation ueber Datennetze nicht geklaert sei, ob hier Presserecht zur Anwendung kommen koenne, dass also der Schreiber einer Mail gleichzeitig sein eigener Verfasser sei.

Fast ein wenig empoert meinte der Richter, der Herr Verteidiger wolle damit doch wohl nicht andeuten, dass es dort einen rechtsfreien Raum geben wuerde. Weiterhin koenne man nicht davon ausgehen, dass die Freiheit der Rede die Erlaubnis zur formellen Beleidigung beinhalten wuerde.

Mit einer nicht zu uebersehenen Ungehaltenheit des Richters unterbracht er mehr oder weniger jeden weiteren Versuch des Herrn Stroemer, um noch weitere Ansaetze zu benennen, die zur Verdeutlichung haetten dienen
koennen. Er wuerde die Sache zum Schluss bringen und schlug eben dann die Ermahnung und Geldbusse von DM 300,-- vor.

Herr Stroemer forderte darauf die Einstellung des Verfahrens wegen Geringfuegigkeit. Der Staatsanwalt machte daraufhin die Bemerkung, dass die Geringfuegigkeit bei diesem Strafmass schon beruecksichtigt sei.

Der Richter blieb unbeirrbar bei seinem Strafmass, drunter wuerde er auch keinen Fall gehen. Er gab nochmal ausdruecklich bekannt, dass sowohl die Staatsanwaltschaft als auch er die Eindeutigkeit in diesem Fall als gegeben ansehen.

Herr Stroemer bat um 5 Minuten Besprechungszeit mit seinem Mandanten. Herr Stroemer und der Beklagte haben dann diesen Richterspruch angenommen.

Der Beklagte wurde also leidglich ausdruecklich ermahnt, Beleidigungen gegen Dritte, egal wo auch immer, ob in einem Kommunikationsnetz oder per Telefon in Zukunft zu unterlassen. Ergaenzt wurde diese Ermahnung dadurch, dass er hoffentlich gemerkt habe, dass dies sehr ernst gemeint ist. Mit der Auflage der Zahlung einer einmaligen Geldbusse in Hoehe von DM 300,-- wurde das Verfahren vorlaeufig eingstellt.

Der Richter gab dann bekannt, sobald die Geldbusse gezahlt sei, wuerde dann die endgueltige Einstellung des Verfahrens folgen. Die Kosten der Verhandlung traegt die Staatskasse, die Kosten der Verteidigung traegt
der Beklage selbst.

==============================================================

So, anmerkend sei noch hinzugefuegt, dass es zu diesem geringen Strafmass kam, weil dieser Prozess nach dem Jugendstrafrecht gefuehrt wurde. Zum Zeitpunkt der Tat war der Beklagte noch nicht volljaehrig. Weiterhin
konnte so vermieden werden, dass der Beklagte als vorbestraft gelten wuerde. Im Vorfeld wurde hier auch das Jugendamt eingeschaltet, dass dem Richter einen entsprechenden befuerwortenden Bericht abgegeben hatte.

In dieser Angelegenheit wird es aber sicherlich noch zu einem zivilrechtliche Verfahren kommen, in welchem die Klaegerin mit ihrem Anwalt (Herrn v. Gravenreuth) versuchen wird, finanzielle Forderungen durchsetzen zu koennen.

Soweit also der Ablauf des Prozesses im Grossen und Ganzen. Anschliessend fand auf dem Flur noch ein ziemlich ausfuehrliches Gespraech mit Herrn Stroemer statt. Er ist der Meinung, dass dieses sehr wohl weitere Auswirkungen haben wird und das es weitere Prozesse dieser Art geben wird.

Ganz klar wurde erkannt, dass weder der Richter, noch der Staatsanwalt gewillt waren, irgendwelche Hinweise auf Besonderheiten der Kommunikation ueber Datennetze annehmen zu wollen. Dass da schlichtweg eine Unsicherheit, wegen dem Unbekannten hinterstand, liegt auf der Hand. Nur aendert dieser Umstand nichts an der Tatsache, dass trotzdem Urteile in solchen Prozessen gesprochen werden. Hier zwar ein relativ mildes Urteil, eben weil es im Rahmen des Jugendstrafmasses erfolgte, aber jeder andere Erwachsene haette hier in diesem Fall den Saal mit
Tagessaetzen verlassen. Daran gibt es nichts zu ruetteln.

Auf die Erklaerung zur Einwilligung der Rechtsgutverletzung gab er ganz klar die Antwort, dass dann jeder Teilnehmer eines Echos eine schriftliche Erklaerung dazu abgeben muesse, dass er damit einverstanden sei, Beleidigungen hinzunehmen ohne eine Strafrechtsverletzung zur Anzeige bringen zu wollen. Also im Fido schlichtweg ein Ding der Unmoeglichkeit.

Der alleinige Hinweis in entsprechenden Rules habe keine rechtswirksamen Auswirkungen, diese werden - wenn ueberhaupt - als eine Art Spielregeln ausgelegt, an die man sich halten koenne oder auch nicht. Also hat Fido auch hier keine greifbare Moeglichkeit, einen Ansatz zur Problemloesung zu finden.

Ach ja, von Herrn Stroemer kam noch der Hinweis, dass die Rechtslage einfacher zu klaeren und darzulegen sei, wenn man Fido als einen Verein definieren wuerde und eine Satzung haette. Aber ich weiss genauso gut wie jeder andere, dass das Thema Fido und Verein ein ueberaus schwieriges Thema ist.

Sicherlich werden viele das verharmlosen, weil man ja im Normalfall auf Grund der technischen Voraussetzungen im FidoNet jederzeit eine Mail faelschen oder auch verfaelschen kann. Nur aendert das nichts an der Tatsache, dass jegliche Art einer Aeusserung, die in der deutschen Rechtssprechung unter den Tatbestand der Beleidigung dargestellt ist, auch jederzeit geahndet werden wird, sofern jemand meint, eine entsprechende Beleidigung zur Anzeige bringen zu wollen.

Weiterhin kann es nicht Sinn vom Fido sein, dass die technische Unmoeglichkeit, den 100%igen Nachweis zu erbringen, dass eine Mail auch von der danach identifizierten Person geschrieben wurde, dazu fuehrt, dass dies als Freibrief gesehen wird, zu beleidigen, zu flamen und zu mobben, da man sich ja so sicher fuehlen kann, und im Falle eines Falles immer alles abstreiten kann. Auf Grund dieses technischen Mankos wird vieles im Fido geschrieben, was unter anderen Umstaenden eben nicht geschehen wuerde.

Vor allem sollte man nicht vergessen, diese ganze Sache langfristig zu sehen und zu beurteilen. Wenn es moeglich sein sollte, in folgenden Prozessen eine Einstellung zu erwirken, weil eben kein direkter Absender namentlich auf Grund technischer Gegebenheiten feststellbar ist, so wird dies von Seiten der Rechtssprechung sicherlich nicht lange akzeptiert werden. Im Rahmen der Rechtssprechung im Verkehrsstrafrecht gibt es eben mittlerweile Delikte, fuer die der Halter eines Fahrzeuges haftbar gemacht wird, eben dann, wenn sich der Fahrer nicht einwandfrei identifizieren laesst.

Dies laesst sich eben auch sehr gut im Fido ummuenzen, indem eben dann der entsprechende Node, von dessen Box oder System die Mail nachweisbar ausging, zur Rechenschaft gezogen werden wird.

Dieses wuerde dann jeglichem Missbrauch Vorschub leisten. Die Folgen kann sich wohl jeder selber ausmalen.

Was geschieht nun hier im Fido? Hat dies alles Auswirkungen, wenn ja, wie kann reagiert, oder mehr noch agiert werden?

Fido ist lebendig, aber damit auch verletzbar. Und dies zeigt sich in der heutigen Zeit nur zu klar. Und das Gefuehl jedes Einzelnen, mit Ohnmacht und mit einem "schweren Herzen" davor zu stehen, fuehrt zu schnell dazu, dass man cool reagiert und eine gewisse Haerte zeigt. Aber dies fuehrt nur zu einer Starre und Schwere, die jegliches Agieren verhindern wird. Soweit darf es aber mit und im Fido nicht kommen.

Wir Deutschen gelten nun mal als besonders pedantisch und suchen natuerlich immer nach Moeglichkeiten, alles bis ins letzte zu regeln. Dies wird auch notwendig, da der naechste Pedant sofort irgend ein Schlupfloch findet um aus einer Sache rauszukommen.

Schoen waere es, wenn wir keine dieser dummen Regeln brauchen wuerden. Und einfach der normale Menschenverstand die Zusammenarbeit und das Miteinander regelt. Dass dieses Blauaeugigkeit ist, kann sich jeder selbst vorstellen.

Soviel von mir zu diesem Thema.

Tschuess
Karin

Kategorien: Allgemein