Ich muss mal ranten und nestbeschmutzen. Wer sich nicht die Laune verderben lassen will – besonders, wenn er Tierschützer oder Tierrechtler ist – klickt bitte weiter.
Es geht um diese Sache mit den Tierbordellen. Ihretwegen wird Sex mit Tieren möglicherweise wieder eine Straftat, der Bundesrat ist aktiv. Doch was ist dran an der Sache? Die Badische Zeitung hat das recherchiert und festgestellt: Vermutlich nichts.
Ja. Es gibt zoophile Menschen. Es gibt entsprechende Straftaten, die auffallen, weil Tiere verletzt aufgefunden und zum Tierarzt gebracht werden.
Aber – wie im Artikel sehr schön beschrieben – haben Tierschutzbeauftragte der Länder mit diesen „Bordellen“ ein Gerücht erschaffen, dass seine Eigendynamik bekommt und jetzt in einer Gesetzesinitiative mündet.
Sowas gab und gibt es immer wieder. Ich war selber rund 10 Jahre in der Tierrechtsszene aktiv und betreibe bis heute praktischen Tierschutz. Ich erinnere mich an Stories über Katzendiebe, die mit Kastenwagen vorfahren. Diese hätten ein Loch im Boden und innen Lockstoffe. Der Wagen würde über Nacht in einem Wohngebiet abgestellt und danach sind Katzen verschwunden.
Etliche Jahre war eine immer detaillierter werdende Beschreibung des Fahrzeugs allen Meldungen über „Häufungen von verschwundenen Katzen“ beigefügt. „Die“ würden immer gerissener. Bloß: Niemand hatte je einen solchen Wagen mit eigenen Augen gesehen. Ja, ich habe das recherchiert, mehrere Jahre lang ging ich allen Meldungen nach und jeder, der ihn angeblich gesehen haben sollte, verwies mich auf jemand anders, bis ich mehrmals im Kreis recherchiert hatte.
Ganz zu schweigen davon, was mit solchen Mengen an Katzen geschehen soll – in Versuchslabors sind geklaute Tiere schon lange nicht mehr nutzbar und fertig gegerbte und sortiert zu „Tafeln“ vernähte Katzenfelle aus Farmen in Fernost sind wirklich zum Erbrechen billig, zur Pelzproduktion werden daher definitiv keine inländischen Katzen gefangen.
Ich will nicht behaupten, dass es keine Katzendiebe gibt – aber nicht in diesem kommerziell organisierten Ausmaß. Tatsächlich werden Katzen in der Hundekampfszene benutzt, um Hunde scharf zu machen, an Schmerzen zu gewöhnen und sie das Töten üben zu lassen. Auch unter Jägern ist das eine bekannte Methode, die, da illegal, offiziell nicht existiert, nach zwei oder drei Bier dann aber durchaus mit Geschichten über schwarze Schafe eingeräumt wird.
Das Kastenwagen-Gerücht ebbte irgendwann ab und wurde durch ein anderes ersetzt.
Sowas kenne ich nicht nur aus dem Tierschutzbereich. Auch Kinderschützer kämpfen damit, ich erinnere nur an die scheinbare Flotte weißer Kleintransporter, die neulich durch Deutschland fuhr und deren Fahrer Kinder auf dem Schulweg ansprachen. Vielleicht gab es einen Fall, vielleicht auch mehr als einen, aber „gesehen“ wurde der Wagen den Meldungen nach an mehreren Orten in Deutschland gleichzeitig.
Zurück zu den Tieren.
In der Badischen Zeitung kommt Astrid Behr, Pressesprecherin des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte, zu Wort:
Sex mit Tieren sei schon immer ein Thema gewesen, sagt die Frankfurter Tierärztin. Sie erzählt von Tieren, kleineren, die anschließend tot sind, aber auch von Hunden, die in die Pathologie eingeliefert werden. „Es ist ein Tabuthema“, klagt sie. Lediglich bei Pferden werde häufiger öffentlich, wenn ein Tier auf der Koppel sadistisch misshandelt werde – wie es jüngst auch bei Freiburg mehrfach der Fall war. Ob das alles zugenommen hat, kann sie nicht sagen. Augenfälliger sei es geworden – eben durchs Internet.
Es sind also bereits heute und ohne ausdrückliches Sodomieverbot Straftaten gegen das Tierschutzrecht begangen worden: Tiere wurden ohne vernünftigen Grund gequält und getötet. Behördliche Ermittlungen wurden offenbar nicht aufgenommen – sonst gäbe es in den Ministerien belastbare Fallzahlen.
Tatsache ist, dass Politiker sich gerne als Tierschützer zeigen und auch Gesetzesinitiativen unterstützen, aber nur, wenn es keinen Konflikt gibt. Das deutsche Tierschutzgesetz ist eines der besten auf der Welt – es ist nur in praxi meistens nicht durchsetzbar. Zwar sind Tierschutzdelikte Offizialdelikte – der Staat muss ermitteln, sobald er Kenntnis erlangt – aber wird durch sie unmittelbar niemand geschädigt, der eigene Rechte trägt. Wohl aber wird oft gegen Menschen ermittelt, die eigene Rechte tragen und von ihrem Berufsverband einen guten Fachanwalt bekommen: Tierzuchtbetriebe.
Wenn ein böser Mensch mir das Bein bricht und der Staatsanwalt ermittelt, ermittelt er wegen einer Straftat zum Nachteil von Volker König. Wenn derselbe Mensch seinem eigenen Pferd das Bein bricht, gibt es keinen Geschädigten. Das heißt: Während ich als Geschädigter im Strafprozess entscheide, ob ich einen Strafantrag stelle oder gar kein Gerichtsverfahren will, im Verfahren dann gewöhnlich als Nebenkläger auftreten und eigene Anträge stellen kann, liegt bei Tierschutzdelikten alles in den Händen der Staatsanwaltschaften. Wenn überhaupt mal ein Delikt zur Anklage führt, kommen meist lächerlich geringe Strafen zustande.
Das ist auch klar, denn Deutschland will zwar ein Tierschutzgesetz haben, aber auch billige Schnitzel und Brathähnchen aus dem Inland. Das ist ein Widerspruch, den ein bayerischer Richter vor etlichen Jahren mal unbeabsichtigt auf den Punkt brachte, als er einen Mann freisprach, der einen Hund erschlagen hatte: Wenn der Gesetzgeber das hätte unter Strafe stellen wollen, dürfte es logischerweise auch keine Legebatterien geben. Großartige teleologische Rechtsauslegung.
Wenn man was für Tiere erreichen will, dann nicht, indem man ein neues Thema (Zoophilie) auftut und neue Gesetze fordert, die dann vermutlich nichtmal mangels Ermittlungswillen der Staatsanwaltschaften, sondern mangels Tätern nicht zu Strafen führen.
Wenn man was erreichen will – und das weiß die Szene seit 15 oder 20 Jahren – braucht man ein Verbandsklagerecht, wie es Umweltverbände inzwischen haben. Sobald der Tierschutzbund und andere Organisationen als Nebenkläger auftreten und in Strafverfahren zum Beispiel Beweisanträge stellen können, wird eine neue Runde eingeläutet.
Dann werden Tierzuchtbetriebe, die gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, deshalb zur Rechenschaft gezogen und nicht, wie hier zum Beispiel, wegen seit 20 Jahren fehlenden Baugenehmigungen.
tl;dr:
Tierschutz ist politisch werbewirksam, wirtschaftlich aber hinderlich. Die Gesetzesinitiative wegen der „Tierbordelle“ wird der Politik Ruhe vor wirklich notwendigen, wirksamen, aber unbequemen Forderungen verschaffen.
P.S.: Die Überschrift bezieht sich auf die Schoßhunde, die in früheren Jahrhunderten bei feinen Damen nicht nur auf dem Rock saßen. Wers nicht glaubt, schaut einfach in der Wikipedia nach.