Ja, ich werde jetzt auch versuchen, wöchentlich zu posten, was ich interessantes gefunden habe. Einmal, weil ich es so verbreiten will, aber auch, weil mir oft andere das Wort aus dem Mund nehmen und ich mir das Bloggen so sparen kann, aber noch einen Ort für einen Kommentar habe.
Netflix ist am Start und abgesehen von der teilweise übel sexistischen Werbekampagne haben auch andere Interessenten die gleichen generellen Probleme, wie ich sie habe.
Zum Beispiel Caspar Clemens Mierau. Auch er will Serien sehen und ist bei keinem Streaminganbieter so richtig glücklich.
Als Beispiel sei nur genannt: House of Cards. Das ist die Hochglanz-Vorzeige-Serie von Netflix. Kann man die kommende dritte Staffel mit einem deutschen Netflix-Account gucken? Nein. Weil Netflix die Erstausstrahlungsrechte für Deutschland an Sky lizenziert hat. Slow Clap. Watchever nervt seine Kunden seit Beginn mit einem ständig wechselnden Programm. Das macht sich prima bei Serien. Man fängt eine Serie an und kurze Zeit später ist sie aus dem Katalog verschwunden. Aber hey: In einem halben Jahr kommt sie vielleicht wieder.
Das gleiche hatten wir bei Amazon Prime Instant Video mit Dr. Who – mitten in Staffel drei endete das kostenfreie Streaming und man müsste sich die Staffeln kaufen. Aber nicht zum Herunterladen und wegspeichern, sondern zum Streamen. Total toll. Wäre Prime Instant Video nicht ein kostengünstiger Beifang meines normalen Prime-Abos bei Amazon würde ich es kündigen. Enno Park hingegen will lieber der Videothek seines Vertrauens treu bleiben.
Hauptsache, was gesagt:
Auf Netzwertig hat Florian Steglich die 50 besten Zitate mehr oder weniger prominenter Menschen zum Thema Internet gesammelt. Das zugleich kürzeste, das von Boris Becker („Drin!“), fehlt zwar, aber die Sammlung ist auf Parties gut als Quiz geeignet.
Beispiel? Gerne.
Wer sagte
Für fast alle Arbeiten an den höheren Schulen – und sicher für alle Arbeiten an den Grundschulen – ist die Suche nach Material im Internet nicht nur unnötig, sondern schadet sogar.
War es Clifford Stoll, der den KGB-Hacker jagte, war es Trendforscher Mathias Horx, BILD-Kolumnist Franz-Josef Wagner oder Psychiatrieprofessor Manfred Spitzer?
Verschlüsselung:
Auf der re:publica 14 sagte Jillian York im Panel „Let’s talk about sex – let’s talk about PGP„, dass Kryptographie so einfach zu bedienen sein müsse wie ein Toaster. Das PEP-Projekt ist da nach einem Bericht auf Heise.de nah dran.
Warum ich froh bin, nicht mehr jugendlich zu sein:
Thema Sexualstrafrecht. Der Fall Edathy hat ja die Sache mit der „Jugendpornographie“ mal wieder hochgespült. Im Beck-Blog (C.H. Beck ist der juristische Fachverlag in Deutschland, da schreiben nur Leute, die wissen, wovon sie reden) wird der aktuelle Gesetzentwurf als ungeeigneter Murks zerlegt.
Einmal sind da die Posing-Aufnahmen von Kindern. Kinder sind alle Menschen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Eine Posing-Aufnahme ist ein Foto, das
die Wiedergabe einer ganz oder teilweise unbekleideten Person unter vierzehn Jahren in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung zum Gegenstand hat
Wenn ich mich an den letzten Urlaub erinnere und die wenigen Strände auf Mallorca, an denen wir waren, dann sind da bei vielen Touristen gar etliche solcher Aufnahmen entstanden. „Teilweise unbekleidet“ schließt Badekleidung ein. „Unnatürlich geschlechtsbetonte Körperhaltung“ kommt beim Ballspielen am Strand schonmal vor. Oder wenn man einen Ghettoblaster dabei hat und die Mädchen am Strand cool tun und die Choreographie aus einem Musikvideo nachmachen.
Was beispielsweise Zehnjährige halt so machen..
Das Risiko, dass Herstellung und Besitz eben auch solcher Aufnahmen durch Ermittlungsbehörden im Zweifel als der Kinderpornographie gleichgestellte Straftat gehandhabt wird, sollte uns alle jetzt zum Durchsuchen der alten Familienalben veranlassen.
Noch schlimmer ist aber die „Jugendpornographie“:
Zwar haben Personen ab 14 Jahren grds. eine selbstbestimmte Sexualität, aber nach dem Gesetzentwurf schließt das nun nicht mehr die Freiheit ein, sich z.B. halb- oder unbekleidet als „Akt“ fotografieren zu lassen. Bisher betraf dieses Verbot nur die Anfertigung „klassischer“ Pornografie. […]
Wer als Jugendlicher ein in sexuell aufreizender Pose gemachtes „selfie“ versenden will, macht sich selbst nach dem Wortlaut des Abs.1 Nr.2 strafbar. […] Zugleich kann gegen den Empfänger erfolgreich wegen Besitzes jugendpornografischer Schriften ermittelt werden, sobald das Bild (etwa per „Whatsapp“ oder „Threema“) auf dem Zielgerät eingetroffen ist. […]
Fazit: Der geplante § 184c StGB ist verfassungsrechtlich bedenklich, weil er eine unverhältnismäßige Kriminalisierung von Normalverhalten Jugendlicher zur Folge hat und einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in das sexuelle Selbstbestimmungsrecht vornimmt. Zudem ist er strafrechtsdogmatisch widersprüchlich und verstößt gegen das Bestimmtheitsgebot.
Ich bin also froh, nicht mehr jugendlich zu sein. Und auch, dass ich die Negative der Aktfotos, die wir als Mitglieder der Foto-AG damals – natürlich außerhalb der Schule! – angefertigt haben, irgendwann verschlampt hab. Ich weiß nämlich nicht mehr genau, ob damals schon alle volljährig waren.
Frau Streisand und das Recht auf Vergessen:
Kennen Sie Alexander Blum? Ich auch nicht. Bis diese Woche zumindest. Herr Blum ist Redakteur bei der BILD, weshalb er in meinem Ereignishorizont nur auftaucht, wenn er mal im BIDLBlog erwähnt wird.
Tatsächlich wurde er das wohl schon viermal und hat das nach dem Urteil des EuGH bestehende Recht auf Vergessen durchgesetzt. Google hat das natürlich den Betreibern von BILDBlog mitgeteilt und damit einen fünften Artikel mit seinem Namen drin verursacht. Die anderen Artikel, in denen Herr Alexander Blum vorkommt, sind auch noch vorhanden und hier verlinkt.
Mal wieder eBooks:
Da gibt es die Onleihe. Also das Ausleihen von eBooks aus öffentlichen Büchereien. Das ist ne tolle Idee.
Aber.
Dörte Böhner zeigt mal auf, was an der Online alles kaputt ist. Ziemlich viel nämlich. Zu ihrer Kritik kommt noch aus meiner Warte was dazu. Warum beispielsweise kann eine Bücherei nur die Anzal von eBooks eines bestimmten Titels verleihen, die sie lizensiert hat? Sie führt für jede Ausleihe Bibliothekstantieme ab. Wäre es nicht im Sinne des Autors, wenn sie das Buch an sich lizensiert und dann so oft gleichzeitig verleiht, wie sie Anfragen dafür hat?
Ach so, die Bücher werden beim Verlag lizensiert? Ach, und der Autor hat da gar kein Mitspracherecht?
Da erscheint dann auch der Kaufbutton, den die Onleihe bekommen soll, wenn ein Buch gerade ausgeliehen ist, als Teil eines großen Konzepts. Reaktanz beim Kunden wird provoziert, und wohin das bei der Musik- und Filmindustrie geführt hat, hab ich in telepolis mal aufgeschrieben.
[…] hatte ja neulich schon über die neuen Gesetzgebungsinitiativen wegen bloßstellenden Fotos geschrieben […]