Es war vorhersehbar. Aber es wurde aus den falschen Gründen vorhergesehen.  Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen wegen des Verdachts, dass das Handy der Bundeskanzlerin abgehört wurde, eingestellt. Und das ist so vollkommen richtig.

Das Strafrecht soll sicherstellen, dass unser Normengerüst stabil ist. Es gibt daher die Möglichkeit, Verstöße gegen Spielregeln unserer Gesellschaft unter Strafe zu stellen.

Straftaten können nur Personen begehen. Menschen. Zwar kann auch eine Firma kriminell handeln, aber ohne Menschen gibt es kein Handeln. Daher können nach dem Strafrecht auch nur Menschen bestraft werden.

Strafe nach den Strafgesetzen darf man nicht mit  weiteren Rechtsfolgen wie Geldbußen, Gewinnabschöpfung und anderem verwechseln.

Und es können nur benannte Menschen bestraft werden. Denn vor der Strafe kommt eine Gerichtsverhandlung, in der über die Schuld der Täter befunden wird. Vor der Verhandlung findet die Ermittlungsarbeit der Staatsanwälte statt.

Wenn Staatsanwälte eine Leiche finden, die offenbar Ergebnis eines Mordes war, dann müssen sie sich auf der Suche nach dem oder der Täterin machen. Was passiert, wenn sie diese Person nicht ermitteln können?

Richtig: Man prüft, ob man die Chance hat, durch Abwarten doch noch weitere Hinweise zu bekommen, die auf eine konkrete Täterschaft einer konkreten Person hindeuten. Bei Straftaten mit langer oder gar ohne Verjährung (wie Mord) ist das üblich. Je kürzer die Verjährungsfrist ist, um so geringer ist die Chance.

So.

Jetzt liegt der Verdacht vor, dass das Handy unserer Kanzlerin abgehört wurde. Das ist schlimm und wenn es so wäre, dann läge eine Straftat vor.

Beweise gibt es derzeit nicht, nur Kopien von Unterlagen, die Edward Snowden vorgelegt hat, und aus denen hervorgeht, dass Angela Merkel auf einer Liste von Staatsoberhäuptern steht, die Abhör- und Aufklärungsziele der NSA waren. Wir können sehr sicher sein, dass ihr Handy (und nicht nur ihr Handy) abgehört wurden, aber als Beweis reicht es nicht.

Ein Beweis wäre ein Memorandum über ein vertrauliches Telefonat der Kanzlerin oder eine Zeugenaussage einer Person, die unmittelbar wahrgenommen hat, wie sie abgehört wurde.

Der hier zuständige Generalbundesanwalt hat nun ermittelt und das bedeutet (siehe oben), dass er die Täterschaft aufklärt. Ich kann zwar Strafanzeige „gegen Unbekannt“ oder „gegen eine oder mehrere nicht namentlich bekannte Personen bei der NSA“ erstatten, aber ein Strafverfahren kann ich nur erwarten, wenn konkrete Namen bekannt sind.

Das Abhören fand im Rahmen des regulären Dienstbetriebs der NSA statt. Beweise ließen sich nur in den USA finden, wo deutsche Strafermittler mangels Legitimation gar nicht agieren dürfen. Beweise kann der Generalbundesanwalt also ohne Hilfe der US-Behörden nicht finden.

Die USA haben also kein Interesse, dem Generalbundesanwalt bei der Arbeit zu helfen. Denn der Sachverhalt, der er ermittelt, ist in den USA nicht strafbar sondern gesetzlich und von der Regierung und den Behörden gewollt.

Also hat der Generalbundesanwalt weder heute noch in einigen Jahren eine Chance, die Täter zu ermitteln und vor Gericht zu bringen. Dass ein Insider sich nun meldet und hinreichen glaubwürdig sagt, dass die Person, die das Handy angezapft hat, heute Nachmittag eine Flieger von München nach New York nimmt und am Flughafen verhaftet werden kann, ist, glaube ich, auszuschließen.

„Aber man hätte Snowden vernehmen können.“

Ja, hätte man. Und dann? Es ist anzunehmen, dass er über das Abhören von Merkels Handy keine härteren Beweise besitzt  als die Indizien, die er schon geliefert hat. Seine Zeugenaussage wäre erst dann interessant, wenn mit einem Verfahren gerechnet werden könnte.

Das Ermittlungsverfahren wurde nun eingestellt. Weil ohne Kooperation mit den US-Behörden kein Täter ermittelt werden könne.

Völlig legitim und – siehe oben – sogar völlig alternativlos.

Dennoch geht eine ziemliche Aufregung durchs Netz. „Das war vorhersehbar!“ – ja. War es. Aber nicht, weil der GBA nicht ermitteln wollte, sondern weil er nicht konnte.

tl;dr: Der Abhörskandal ist ein politischer Skandal und kein strafrechtlicher. Strafanzeigen sind nur gegen Regierungspolitiker und Geheimdienstchefs überhaupt sinnvoll.

 

Kategorien: Allgemein

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9 Jahre zuvor

Das Entscheidende dabei … das ist gegenüber einem Nicht-juristen nicht mit Denken zu rechtfertigen, und am Ende führt es dazu, dass sich die Menschen vom Rechtsstaat abwenden. Pegida ist da kein Zufall. Denn das Ende der Ermittlungen des Generalbundesstaatanwaltes ist ja nicht zuletzt nur eine Konsequenzlosigkeit von unzähligen seit Bekanntwerden des Ausmaßes der Überwachung.

[…] Warum das Vorgehen des Generalbundesanwalts korrekt ist: […]