…so als Gesellschaft jedenfalls.

Wenn mir Artikel von Martin Oetting in die Timeline gespült werden, dann sind die immer sehr vernünftig. So auch sein Text über das BGE vom 16. Mai.

Insbesondere seine Ansichten zum Missbrauch des BGE durch die Wirtschaft und Industrie sind stichhaltig. Auch das „System ALG II“ mit seiner Drangsalierung von Hilfeempfängern führt zu einem radikalen Zuwachs an unqualifizierten Minijobs.

Wenn man ansonsten Sanktionen riskieren müsste, verkauft man sich halt schneller unter Wert.

Gerade im Einzelhandel, einem Segment meiner eigenen Gewerkschaft ver.di, sind 2/3 der Beschäftigten eben nicht in Vollzeit und als Fachkraft beschäftigt, sondern als Aushilfe mit oft befristetem Minijob.

Einer Bekannten passierte es sogar als Minijobberin in einer angesehenen Drogeriekette, dass sie wegen ihrer Ausbildung und beruflichen Qualifikation, die sie vor der Elternzeit erworben hatte, nicht tariflich in Teilzeit angestellt wurde. Ihrem tariflichen Anspruch nach hätte sie dann Filialleiterin werden müssen.

Martin vergleicht nun treffend ALG II mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen. Das BGE wäre ein ALG II ohne Drangsalierung und Sanktion, aber trotzdem (zumindest bei einem Single mit eigener Wohnung) nicht wirklich ausreichend für ein angenehmes Leben, in dem man sich selbst verwirklichen kann.

ArbeitgeberInnen können sich das auch ausrechnen und dann qualifizierte MitarbeiterInnen zu Billiglöhnen einstellen, weil die Arbeitnehmer das Gehalt ja eben nicht mehr zum Überleben brauchen.

Mindestlohn? Braucht dann keiner mehr.

Zwei Wochen unentgeltliche Probearbeit hätten wir auch gerne. Komm, Du hungerst doch nicht, so weit musst Du uns schon entgegen kommen.

Exakt das, also das Ausnutzen von sogenannten AufstockerInnen, um billige, staatlich gesponsorte ArbeitnehmerInnen zu finden, wird beispielsweise Amazon vorgeworfen. Bei Einführung eines BGE würde es zur Regel.

Aber rechnen wir mal durch, was ein BGE, das pro Kopf gezahlt wird, in der Praxis bedeutet.

Angenommen, alle Menschen in Deutschland bekämen 800€ BGE pro Monat. Bei einer Kaltmiete von 450€ und Heizkosten von 50€ käme ein Mensch bis 25 Jahre derzeit 827€ ALG II, ab diesem Alter schließlich 909€.

Zwei Personen unter 25 bekämen (wenn sie in derselben Wohnung leben wie der Single aus dem ersten Beispiel) 1.236€ ALG II, bei 800€ BGE aber 1.600€.

Wenn sie ein Kind bekommen, könnten sie bei Zahlung von 800€ BGE pro Person in eine 200€ teurere Wohnung ziehen und hätten immer noch 600€ im Monat mehr für den Lebensunterhalt, nämlich insgesamt 2.400€. Als ALG II-Empfänger erhielten sie auch in der teureren Wohnung nur 1.673€.

Endlich ein kinderfreundliches System – sofern eben auch die Kinder ein nennenswertes BGE bekommen. Andernfalls würde die Aussicht, dass ausgerechnet nach und wegen der Geburt ein Elternteil anfangen muss zu arbeiten, die Geburtenrate eher noch weiter sinken lassen.

Anderereits würden Menschen, die keine Kinder kriegen können (es gibt reichlich medizinische Gründe) und homosexuelle Lebenspartnerschaften durchaus benachteiligt (Nein, Adoptionen aus wirtschaftlichen Gründen sind keine Lösung).

Was machen bei einem BGE beispielsweise chronisch kranke Menschen?

Unter ALG II leiden beispielsweise Menschen mit Burnout oder schweren Depressionen, deren Antriebsschwäche sie am Arbeiten hindert. Die ARGE verlangt jedoch von ihnen regelmäßige Atteste und zwingt sie dadurch, sich gegen die Antriebsschwäche zum Arzt zu quälen, was sie nicht immer schaffen und dann sanktioniert werden.

Sie hätten auch als Single immerhin ohne Diskussion mit Behörden ein Auskommen knapp auf der Höhe von ALG II. Ihr Leben wäre wirtschaftlich nicht unbedingt besser, aber mit weniger Stress verbunden als heute.

So lange Hilfsmittel, die viele chronisch kranke Menschen brauchen, vom Staat oder der Krankenkasse gezahlt werden, ist es für sie also eine Verbesserung.

Das könnte die derzeitige Situation möglicherweise völlig umkrempeln und Deutschland endlich behinderten- und kinderfreundlich machen – hätte aber heutzutage noch fatale Nebenwirkungen.

In unserer neidgetriebenen Gesellschaft, in der Einzelfälle wie Florida-Rolf und Mallorca-Karin zu Gesetzesänderungen führen, reicht (etwas überspitzt formuliert) eine alleinerziehende Mutter ohne Schulabschluss mit 5 Kindern (4800€ BGE im Monat), die gerade wieder schwanger ist, für die nächste Neiddebatte.

Das BGE an die Qualifizierung für einen Arbeitsplatz zu knüpfen (oder ähnlicher Unsinn), ist als Forderung schon absehbar, wenn auch dank der Minijobs, für die teilweise nicht einmal ein Schulabschluss erforderlich ist, nicht realistisch.

Ich sehe daher nicht nur heute, sondern generell ein bundesweit einheitlich gezahltes BGE nicht als zielführend an. Die Lebenshaltungskosten sind nicht nur zwischen Ost und West unterschiedlich. Auch die Lebenssituationen sind zu unterschiedlich, um durch ein derart gleichmachendes BGE zu Gerechtigkeit zu kommen.

Unser derzeitiges Sozialsystem versucht eben nicht, allen pauschal das gleiche zu geben, sondern allen gerecht zu werden.

Ein konsensfähiges BGE muss wohl die einzelfallbezogenen Bedarfe seiner Empfänger berücksichtigen, wodurch es wieder ein Sozialhilfe- oder ALG II-ähnliches System bräuchte, das zu Bedarfsermittlungen, Bescheiden, Widerspruchsverfahren und genau der Bürokratie und Kontroll- und Misstrauenskultur führt, die das pauschale BGE abschaffen soll.

Genau die Einsparung dieser Bürokratie soll aber das BGE zum großen Teil erst finanzierbar machen.

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7 Jahre zuvor

Also ganz ehrlich: Das halte ich für ein Gerücht:
„Unser derzeitiges Sozialsystem versucht eben nicht, allen pauschal das gleiche zu geben, sondern allen gerecht zu werden.“
Für ein sehr zynisches.

Ich glaube eben, dass Arbeitnehmer dann weniger erpressbar wären. Von wegen Arbeitgeber. Blöde Jobs muss man dann halt besser bezahlen. Kids bekomme ggf. je nach Alter nicht 100%. Und wer 5 Kids hat, hat ja schon ne „Arbeit“. Sonderbedarfe ließen sich auch via (gar negative?) Mwst. “ puffern“. Es kauft ja keiner zum Spaß nen Rollstuhl…