Am Rande der „Freiheit statt Angst“-Demonstration in Berlin wurde ein Mann – Alios – festgenommen, nachdem er auf Fragen von Polizeibeamten hin vorbehaltslos ein Multifunktionstool, einen Leatherman, herausgegeben hatte. Nach seiner Beschreibung des Vorfalls gereit er an einen sehr umgänglichen Polizeibeamten und das Drama begann erst, als er zum Einsatzwagen ging, um das (juristisch korrekt) als Waffe eingestufte Messer abzugeben, um an der Demo teilnehmen zu dürfen.

Die Beamten hielten Rücksprache mit der Zentrale, dem Einsatzleiter, anderen Personen, und am Ende wurde Alios verhaftet. Weshalb? Warum? Eine kafkaske Geschichte erzählt er, der ich vorbehaltslos glauben schenke.

Was ist ihm vorzuwerfen?

Eigentlich – so wie er es beschreibt – im Fazit noch gar nichts. Er war auf dem Weg, sich dem Demonstrationszug anzuschließen, und wurde von Beamten kontrolliert. Das ist nicht unüblich und soll verhindern, dass eben Waffen oder waffenähnliche Gegenstände bei einer Kundgebung mitgeführt werden.

Denn das Mitführen von Waffen auf Kundgebungen oder auf dem Weg dorthin ist ein Verstoß gegen §2, Absatz des Versammlungsgesetzes:

(3) Niemand darf bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind, mit sich führen, ohne dazu behördlich ermächtigt zu sein. Ebenso ist es verboten, ohne behördliche Ermächtigung Waffen oder die in Satz 1 genannten Gegenstände auf dem Weg zu öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen mit sich zu führen, zu derartigen Veranstaltungen hinzuschaffen oder sie zur Verwendung bei derartigen Veranstaltungen bereitzuhalten oder zu verteilen.

Es ist also schon verboten und nach §27 Absatz 1 sogar möglicherweise strafbar, was Alios dort getan hat:

(1) Wer bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind, mit sich führt, ohne dazu behördlich ermächtigt zu sein, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer ohne behördliche Ermächtigung Waffen oder sonstige Gegenstände im Sinne des Satzes 1 auf dem Weg zu öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen mit sich führt, zu derartigen Veranstaltungen hinschafft oder sie zur Verwendung bei derartigen Veranstaltungen bereithält oder verteilt. 

(kursive Markierung von mir)

Jetzt wird Alios nicht allzuviel als Strafe zu erwarten haben, eher gar nichts, denn aus den Umständen zeigt sich, dass er die Tat nicht vorsätzlich begangen hat sondern nur fahrlässig, denn als ihm die Zusammenhänge zwischen der Messerklinge am Leatherman und dem Waffenverbot erläutert wurde, wollte er es abgeben, damit er zur Demo kann und das teure Teil  nach Ende der Kundgebung wiederbekommt.

Wäre er böswillig gewesen, hätte er umdrehen („Ok, dann geh ich wieder nach Hause“), das Mitführen des Tools leugnen oder auf andere Weise die Herausgabe verhindern können.

Hier geriet er an einen Beamten, der das Versehen genau so erkannt hat. Er musste aber an weitere Beamte „weitergereicht“ werden, die zwar das Tool zwar an sich nehmen wollten, aber dann natürlich die Frage befürchten mussten: Wie? Da hat einer auf dem Weg zur Demo eine Waffe mitgeführt? Wo zum Kuckuck ist die Strafanzeige? Also Rücksprache, ein Teil der Informationen versandet, und basta, hart durchgreifen bei diesem Chaotengesindel, das sich auf Demos so rumtreibt.
Ein Zusammentreffen sehr unglücklicher Umstände also.
Weshalb ich darüber schreibe:

Ich weiss aus eigener Erfahrung, dass die Auflagenbescheide für Demos nicht nur ausdrücklich auf das  Waffenverbot hinweisen (oder es lustigerweise nochmal aussprechen – als ob eine Behörde mir etwas verbieten kann, was das Gesetz schon unter Strafe stellt).

Nein, es wird in der Regel nochmal explizit ausgeführt, was als Vermummung gilt (Kapuzi + Sonnenbrille, an kalten, klaren Wintertagen nicht selten getragen), was als Schutzwaffe gilt (Helme – wer mit dem Motorrad anreist, sollte daher ein Helmfach haben oder hat ein Problem) und was für Stangen für das Aufspannen der Transparente verwendet werden dürfen. Manche Polizeibehörden betehen dabei auf Dachlatten, was die Anreise im Zug schwierig macht – die viel instabileren und daher weniger als Waffe zu mißbrauchenden Teleskopstangen, die zum Deckenstreichen benutzt werden, sind, da sie aus Metall sind, dann manchmal ausdrücklich verboten.

Dieser Bescheid geht beim Veranstalter der Demo zwar typischerweise erst unmittelbar vor der Demo ein, aber im Koordinationsgespräch, zu dem eine mit Kundgebungen so erfahrene Polizei wie die in Berlin sicherlich einladen wird, bespricht man all das vorher. Und da die Veranstalter weder Autonome noch Punks waren, wird ein solches Gespräch sicher stattgefunden haben.

Und dann informiert man – normalerweise – in der Einladung nochmal über das Verbot.

Wir haben die Einladungen immer doppelt verschickt: Postkarten mit auffallenden Motiven und einem Hinweis auf die Website, wo die komplette Einladung mit den Hinweisen und die Presseinfo zu finden waren. Wurde das versäumt?

Und weiter: Zu meiner Zeit wurde die Sache mit dem Waffentragungsverbot (so der jurustische Name) in der Schule diskutiert, Politik, Sozialkunde, Geschichte – es gab genügend Fächer. Ok, vielleicht war es, weil damals in Gorleben & Co viele Demos stattfanden und das Verbot von Schutzwaffen (also Helmen und Schilden gegen Schlagstöcke und sogar Atemschutz gegen Wasserwerfer mit Reizstoffen) rührt aus dem damaligen Rüstungswettlauf zwischen Demonstranten und Polizei her.

Vielleicht ist das ein weiteres Zeichen für die Piraten, sich politisch und juristisch zu professionalisieren.


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10 Jahre zuvor

[…] auf einer Demo schon erfüllt sind, wenn man diese auf dem Weg zur Demo bei sich trägt, und Strafermittlungsverfahren einleiten oder die Personen zumindest als mögliche Störer […]